top of page
Photovoltaik - Vergütung der Netzeinspeisung
 
Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien - (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG)
 
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) trat am 01.04.2000 in Kraft und regelt die Abnahme und die Vergütung von ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen gewonnenem Strom durch Versorgungsunternehmen, die Netze für die allgemeine Stromversorgung betreiben (Netzbetreiber). Am 01.08.2004 trat das neue (zweite) EEG in Kraft - es wurden hierbei unter anderem Veränderungen an den Vergütungssätzen vorgenommen.
 

 

Im EEG ist zudem festgelegt, dass die Einspeisevergütungen durch die Netzbetreiber garantiert 20 Jahre lang in gleicher Höhe fließen - und zwar unabhängig von Regierungswechseln oder europäischen Regelungen. Diese Einspeisevergütung macht den Einstieg in die solare Stromerzeugung besonders interessant, da der Betreiber einer entsprechenden Photovoltaikanlage mit diesen Einnahmen fest rechnen kann.
 
Wenn also bespielsweise eine Photovoltaikanlage (Gebäudeanlage unter 30kW) in 2007 in Betrieb genommen wird, dann erhält der Betreiber nach aktueller Gesetzeslage 20 Jahre lang den Vergütungssatz in Höhe von 49,21 Cent je kWh (siehe Tabelle unten).
 
Folgende Vergütungssätze für die Netzeinspeisung gelten laut EEG - in Cent je kWh:
(Stand 01.01.2007)
 
  Jahr der Inbetriebnahme
Anlagentyp 2005 2006 2007 2008
Gebäudeanlagen 54,53 51,80 49,21 46,75
ab 30 kW 51,87 49,28 46,82 44,48
ab 100 kW 51,30 48,74 46,30 43,99
Fassadenanlagen (Bonus 5ct) 56,30 53,74 51,30 48,99
Freilandanlagen 43,42 40,60 37,96 35,49

 
Linktipp: Seite des BMU zu Erneuerbaren Energien (www.erneuerbare-energien.de)
Sollten Sie Fragen zur Vergütung haben, nehmen Sie gleich mit uns KONTAKT auf. Wir beraten Sie gern individuell.
bottom of page