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Steuerbonus

Verdoppelter Steuerbonus für Handwerksleistungen

 

Bessere Absetzbarkeit nützt Privathaushalten und Handwerkern 
  
Verschenken Sie kein Geld! – Ihr Steuerbonus durch Geltendmachung Ihrer Handwerkerrechnung im Rahmen der jährlichen Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt (in Höhe von 20% der Lohnkosten von max. 6000,- EUR).
 
Aufwendungen für Handwerkerleistungen sind mit Wirkung ab Januar 2009 noch besser von der Steuer absetzbar...    Mehr Informationen 

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