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Das "100.000-Dächer-Solarstrom-Programm"
Das 100.000 Dächerprogramm gewährt für Photovoltaikanlagen zinsvergünstigte (um bis zu 4,5% Prozentpunkte verbilligt) Kredite. Zuständige Stelle ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Anträge sind auf den dafür vorgesehenen Vordrucken bei den örtlichen Kreditinstituten (Hausbanken) einzureichen. Die Darlehen werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau zur Verfügung gestellt. Die Richtlinien stehen im Internet: Laufzeit: 10 Jahre, bis max. 2 Jahre tilgungsfrei. Die Förderung bis 5 kWp installierte Leistung beträgt bis zu 6.557 € je kWp, der darüber hinaus gehende Leistungsanteil bis zu 3.278 € je KWp.
Das 100.000 Dächer-Solarstrom-Programm dient der langfristigen Finanzierung von Investitionen in die Errichtung von Photovoltaik-Anlage zu einem besonders attraktiven Festzinssatz.
A. Antragsberechtigte
Privatpersonen (inkl. Vereine und private Stiftungen)Freiberuflich TätigeKleine und mittlere private und gewerbliche Unternehmen (einschließlich Unternehmen der Wohnungswirtschaft), die weniger als 250 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz höchstens 40 Mio Euro oder deren Bilanzsumme höchstens 27 Mio Euro erreicht und die nicht zu 25% oder mehr im Besitz von einem oder mehreren Unternehmen stehen, welche die genannten Grenzen nicht einhalten (Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen möglich).Nicht antragsberechtigt sind Hersteller von Photovoltaikanlagen oder deren Komponenten sowie Antragsteller, die an oder an denen Hersteller zu 25% oder mehr direkt oder indirekt beteiligt sind.
B. Was wird mitfinanziert?
Gefördert wird die Errichtung und Erweiterung von Photovoltaik-Anlagen auf baulichen Flächen ab einer installierten Spitzenleistung von ca. 1 kW peak (Nennleistung nach Herstellerangaben) Mitfinanziert werden die Investitionskosten ohne Mehrwertsteuer einschließlich der echselrichter, der Installationskosten, der Kosten für Messeinrichtungen sowie Planungskosten.Nicht gefördert werden:
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Eigenbauanlagen
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Prototypen (Anlagen, die in weniger als 4 Exemplaren betrieben werden oder betrieben worden sind)
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Gebrauchte Anlagen
Vorhaben können nur dann gefördert werden, wenn der Kreditantrag vor Beginn des Vorhabens gestellt wird. Ausgeschlossen ist damit die Umschuldung bzw. Nachfinanzierung von Investitionsvorhaben.
C. Umfang der Mitfinanzierung
Finanzierungsanteil :Bis 5 hWp installierte Leistung bis zu 6.230 € je kWp, der darüber hinausgehende Leistungsanteil bis zu 3.115 € je kWp.Kredithöchstbetrag: i.d.R. maximal 500.000 €.Mittel aus dem 100.000 Dächer-Solarstrom-Programm sind grunsätzlich mit Fördermitteln aus öffentlichen Haushalten kombinierbar. Der Kreditbetrag vermindert sich um den Betrag, der aus anderen öffentlichen Mitteln des Bundes, der Bundesländer oder der Kommunen in Form von Förderkrediten, Zulagen oder sonstigen Zuschüssen gewährt wird. Es werden keine Darlehen für Maßnahmen gewährt, bei denen im Zeitpunkt der Bewilligung für den erzeugten und in das Netz eingespeisten Strom eine Vergütung gewährt wird, die über der Mindestvergütung für Solarstrom nach dem Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien (Erneuerbaren-Energien-Gesetz EEG) liegt.
D. Welche Kreditlaufzeit ist möglich?
Die max. Kreditlaufzeit beträgt 10 Jahre bei höchstens zwei tilgungsfreien Anlaufjahren.
E. Konditionen
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Das Darlehen wird zu dem am Tag der Zusage geltenden Programmzinssatz zugesagt. Der Zinssatz des Darlehens ist fest für die gesamte Laufzeit.
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Die jeweils geltenden Nominal- und Effektivzinssätze sind der Konditionenübersicht für Investitionskreditprogramme zu entnehmen, die unter der Fax-Nr. 069-74314214 abgerufen werden können.
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Auszahlung: 100%
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Zusageprovision: 0,25% p.M., beginnend einen Monat nach Zusagedatum für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge
F. Wie erfolgt die Tilgung?
Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in gleichhohen halbjährlichen Raten. Während der Tilgungsfreijahre sind lediglich die gegebenenfalls fälligen Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge zu leisten. Der Kredit kann jederzeit außerplanmäßig getilgt werden.
G. Kreditsicherheiten
Vom Kreditnehmer sind bankübliche Sicherheiten zu stellen. Hierzu zählen z.B.:
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Grundschulden
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Bürgschaften
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Sicherheitsübereignungen
Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen zwischen dem Investor und seiner Hausbank vereinbart.
H. Antragstellung
Die KfW gewährt Kredite nicht unmittelbar an den Investor, sondern ausschließlich über Kreditinsitute, die für die von ihnen durchgeleiteten Kredite die Haftung übernehmen müssen. Der Antrag ist daher bei einem Kreditinstitut zu stellen; dessen Wahl steht dem Kreditnehmer frei. Auf Antrag ist eine 50%ige Haftungsfreistellung des durchleitenden Kreditinstituts möglich. In diesem Fall ist keine Blankokreditvergabe möglich.Der Antrag ist mit den bei Kreditinstituten vorrätigen Formular (KfW 141660) vor Beginn der Investition bei der Hausbank zu stellen. Für die Bearbeitung bei der KfW genügen regelmäßig die auf dem Antragsformular einzutragenden Angaben. Als Programmnummer ist 127 angegeben. Alternativ können Investitionen zur Errichtung von Photovoltaik-Anlagen aus dem KfW-Sonderprogramm Photovoltaik finanziert werden. Als Programmnummer bei Antragsstellung ist 131 anzugeben.Der Zinssatz im KfW-Sonderprogramm ist gegenüber dem Kapitalmarkt deutlich verbilligt, allerdings weniger günstig als im 100.000 Dächer-Solarstrom-Programm. Er ist fest für die gesamte Laufzeit und dann der Konditionenübersicht entnommen werden.Das Darlehen wird zu dem am Tag der Zusage geltenden Programmzinssatz zugesagt. Sofern bei Antragstellung bei der KfW ein günstigerer Zinssatz galt, kommt dieser günstigere Zinssatz zur Anwendung. Eine 50%ige Haftungsfreistellung wird im KfW-Sonderprogramm Photovoltaik nicht angeboten. Die sonstigen Bedingungen entsprechen denen des 100.000 Dächer-Solarstrom-Programms.
Informationen: Kreditanstalt für Wiederaufbau
Informationszentrum
Palmengartenstr. 5-9
60325 Frankfurt am Main
Tel.: 01801-335577
E-Mail: iz@kfw.de